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Gestaltung von bAV Konzepten

bAV Rettung

Betriebliche Altersvorsorge ohne Verlierer

Eine gut gemachte bAV ist keine Belastung, sondern eine Chance für Unternehmer und Mitarbeiter. „Gut gemacht“ bedeutet allerdings: keine Versicherungsprodukte. Denn diese sind produktseitig vollkommen ungeeignet und lassen regelmäßig Kapital abfließen. Und das bei niedriger Rendite, wenig Transparenz, geringer Flexibilität und hohen Kosten.
Die Alternative dazu ist das phi-Konzept®. Der Grundgedanke dahinter ist ganz einfach: Entgeltumwandlung in Form einer attraktiven beitragsorientierten bAV, b ei der das Kapital im Unternehmen – also sozusagen in der Familie – bleibt. Und zu dieser „Familie“ gehören auch Freiberufler und Selbständige, die im Auftrag des Unternehmens tätig sind.
Vereinfacht ausgedrückt könnte man sagen: bAV nach dem phi-Konzept® ist eine gesetzlich abgesicherte und geförderte Form der Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen – ohne Verlierer.

Ein Irrtum kommt selten alleine...

Folgende weit verbreiteten Irrtümer sind in Sachen betriebliche Altersversorgung in Umlauf. Und das mit Absicht. Denn damit lässt sich für Banken und Versicherungen gutes Geld verdienen. Wenn Ihnen also jemand folgende Thesen unterbreitet, dann glauben Sie bitte kein Wort.

  • Altersvorsorge geht nur mit Versicherungen!
  • Betriebliche Altersversorgung darf keine Bilanzberührung haben!
  • Pensionsrückstellungen sind schlecht!
  • Pensionszusagen sind für Altersversorgung nicht geeignet!
  • Insolvenzschutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein ist teuer!
  • Der Arbeitgeber trägt keinerlei Haftung bei versicherungsförmiger Gestaltung der Altersvorsorge!
  • Mitarbeiter haben einen Rechtsanspruch auf eine Direktversicherung!
  • Durch Mitgeben der Direktversicherung für ausscheidende Mitarbeiter wird der Arbeitgeber die Altersvorsorge los!
  • Arbeitgeber müssen in mitgebrachte Versicherungsverträge der Mitarbeiter eintreten!
  • Die Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft auf den ausscheidenden Mitarbeiter ist vernünftig!
  • Versicherungsberater sind geeignete Altersversorgungsberater!
  • Versicherungen sind ausfallsicher!
Kapitalzusagen bei pauschal dotierten Unterstützungskassen sind vernünftig!

Zwei Leistungsversprechen...ein Ziel – Zukunft!

Ziel des phi-Konzepts® ist die Zukunftssicherung des Unternehmens und seiner Mitarbeiter durch Mitarbeiterbeteiligung. Diese erfolgt über eine zeitgemäße betriebliche Altersversorgung:

  • Die Mitarbeiter wandeln einen Teil ihres Bruttogehalts nicht in Versicherungsbeiträge um (z. B. für eine Direktversicherung). Stattdessen werden ihre Beiträge auf einem Altersvorsorge-Vermögenskonto im Unternehmen angespart – sozusagen auf einem betrieblichen Sparbuch
  • Auch Freiberufler oder Selbständige, die im Auftrag des Unternehmens tätig sind, können in den Genuss der bAV kommen. Ihr Beitrag erfolgt durch Honorarumwandlung oder Wandlung von Rechnungsforderungen „aus unversteuertem Geld“. Er fließt ebenfalls auf das Altersvorsorge-Vermögenskonto des Unternehmens.
  • Arbeitgeberfinanzierte Zusatzleistungen machen die Teilnahme für Mitarbeiter zusätzlich attraktiv. Der Arbeitgeber legt z. B. den gleichen Betrag nochmal obendrauf. Allerdings nur bei den Mitarbeitern, die auch selber vorsorgen. Denn genau dafür bietet der Arbeitgeber eine alternativlose Plattform im Unternehmen.
  • Den notwendigen Unterbau für diese Mechanik – sozusagen die Hardware – schaffen wir, indem wir bestehende Versorgungswerke optimieren oder bei Bedarf neue Versorgungswerke einrichten.


Quelle
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