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Rohstoffe

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Stabilität und Sicherheit

Edelmetalle sind ein grundsolides Investment für Anleger und Sparer, die über den Tag hinaus oder gar in Generationen denken. Gold und Silber in Form von Münzen oder Barren sind als Teil der Alters- und Vermögenssicherung unverzichtbar. Sie bieten Inflationsschutz und erhalten das Vermögen in Wirtschaftskrisen oder bei Währungsreformen. In solchen Zeiten sind die Menschen immer zu Gold und Silber zurückgekehrt. So wird es auch in Zukunft immer wieder sein.

Gold und ungedeckte Papierwährungen

Das Vertrauen in Papiergeld hat durch die Finanzkrisen des vergangenen Jahrzehnts erheblich gelitten. Kein Wunder: Der Euro ist – wie andere Währungen auch – lediglich ein von den Regierungen gegebenes Versprechen auf einem Stück Papier. Schwindet jedoch das Vertrauen in die Notenbanken und in die Zahlungsfähigkeit der Regierungen, dann bleibt als Alternative das Gold. Es weist gegenüber ungedeckten Papiergeldwährungen entscheidende Vorteile auf: Sein Wert ist unabhängig von geld-, haushalts-, und finanzpolitischen Entscheidungen der Regierungen.

Langfristiger Werterhalt

Gold und Silber werden bereits seit Jahrtausenden als Währung eingesetzt. Keine Anlageform weist als Währung bzw. Währungsersatz eine längere Tradition auf und ist ihrer werterhaltenden Funktion besser nachgekommen als Gold oder Silber. Der Wert von Gold wird durch seine relative Seltenheit und durch die erforderliche Arbeitsleistung bei der Förderung bestimmt. Und weil die jährliche Produktion in Relation zum weltweiten Bestand äußerst gering ist, ist es vor allem die Konstanz der geförderten Goldmenge, die Gold als Anlage so interessant macht.

Steuerfreie Geldanlage in Gold

Angesichts der steuerlichen Diskussionen bei Erbschaftsteuer, Vermögensteuer oder Abgeltungsteuer, rücken auch steuerliche Motive verstärkt in den Vordergrund. Alle Gold-Anlageprodukte sind in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit. Das betrifft Barren und in hohen Stückzahlen aufgelegte Münzen. Spekulationsgewinne können Anleger nach mindestens einem Jahr Haltedauer steuerfrei vereinnahmen. Bargeldgeschäfte – sogenannte Tafelgeschäfte – sind bis zu einer Höhe von 15.000.- Euro komplett anonym durchführbar.

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